Internet & Telefon wegen Umzug, Abmeldung oder einer Weltreise kündigen

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In diesem kleinen Blogbeitrag wollen wir euch über unsere kürzlich gesammelten Erfahrungen bezüglich der Kündigung des Telefonanbieters wegen Umzug ins Ausland berichten. Gleichzeitig wollen wir euch auch Bericht erstatten, wie es sich mit dem Sonderkündigungsrecht in diesem Fall generell verhält und welche Hürden es zu nehmen gilt, bis man dieses durchgeboxt bekommt. Aber jetzt erst einmal eins nach dem anderen.

Zwischen Q3 und Q4 des Jahres 2017 entschieden wir uns nach langem Überlegen dazu, unsere Jobs zu kündigen und auf Reisen zu gehen. Über die genauen Ziele hatten wir uns zu dieser Zeit noch keine Gedanken gemacht. Fest stand nur, dass wir auf jeden Fall für längere Zeit ins Ausland gehen möchten. Mit der Entscheidung, für längere Zeit ins Ausland zu gehen, ging die Entscheidung der Wohnungskündigung im Grunde einher. Denn andernfalls würden während unserer Abwesenheit Kosten entstehen, die im Grunde unnötig sind, da wir keinen Nutzen davon haben. Also begannen wir mit dem Verfassen eines Kündigungsschreibens an den Vermieter. Es folgten Kündigungsschreiben an Versicherungen, Strom- und Gas-Anbieter, Wasseranbieter, Rundfunkanbieter sowie Internet- und Telefonanbieter.

Und gerade weil es nicht die erste Internet- & Telefonkündigung war, die wir hinter uns haben, bekamen wir bereits bei dem Gedanken, unseren Anbieter anzurufen Bauchschmerzen. Denn bei einer Kündigung des Telefon- und Internetanbieters ist der Stress meist vorprogrammiert.

So haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Anbieter nur bei Vertragsabschluss super nett sind, aber wenn es darum geht , auch bei Vertragsende guten Kundenservice zu bieten, stellen sich die meisten Anbieter in einer perfektionistischen Weise ahnungslos und dumm. Es beginnt ein nerviges Hin und Her, bei dem man nur mit dem Kopf schütteln kann. Hat man den Anbieter bei Abschluss noch gelobt und sogar seinen Verwandten weiterempfohlen, wird einem spätestens bei der Kündigung bewusst, dass man dies lieber nicht getan hätte.

Hier ist ein kleiner Überblick der Anbieter, die wir mal kündigen mussten:

Da wir oft umziehen oder verreisen, haben wir in den Jahren immer wieder neue Internet- & Telefonanbieter ausprobiert. Hier ein kurzer Überblick inkl. Erfahrung der jeweiligen Anbieter:

  • O2: Wer bei O2 einen Handyvertrag hat, kommt da nicht so einfach raus. O2 verlangt nämlich für die gesamte Vertragslaufzeit den gesamten Betrag, auch wenn man ins Ausland geht und auf ein Sonderkündigungsrecht beharrt.
  • Klarmobil: Bei Klarmobil verlief die Kündigung an sich zwar ohne größere Problem, jedoch erhielten wir nach circa sieben Jahren immer noch irgendeine Rechnung, die wir nachzahlen sollten, obwohl diese schon längst beglichen war. Anscheinend hat das Unternehmen seine Kundendaten nicht ganz Blick. *Kopfschütteln*
  • Telekom: Da wir schnelleres Internet wollten und die Telekom uns mitteilte, dass dies nicht möglich wäre, kam für uns im Grunde nur ein Wechsel des Anbieters infrage. So wechselten wir zu Arcor und hatten dort die doppelte Internetgeschwindigkeit wie bei der Telekom. Vielleicht sollte die Telekom ihre Aussagen auf Richtigkeit prüfen, bevor sie aufgrund falscher Aussagen Kunden vergrault.
  • Arcor: Über Arcor können wir uns nicht beschweren. Mit diesem Anbieter waren wir immer zufrieden. Das lag aber vielleicht auch daran, dass wir diesen Anbieter nie kündigen mussten, da er von Vodafone übernommen wurden.
  • Kabel Deutschland: Kabel Deutschland war so lange ganz gut, bis sie von Vodafone übernommen wurden. Die Unternehmenskultur von Vodafone hat Kabel Deutschland in den Ruin getrieben.
  • Vodafone: Vodafone reiht sich leider in Liste der Unternehmen ein, bei denen wir einen sehr sehr schlechten Kundenservice erfahren haben. Wir hatten es sehr häufig mit unglaublich inkompetenten Mitarbeitern zu tun, die uns am Telefon anlogen, nicht in der Lage waren, einfache E-Mails richtig durchzulesen beziehungsweise uns ohne Grund ständig an andere Mitarbeiter weiterleiteten.

Wie ihr seht, konnten wir bislang leider keine allzu guten Erfahrungen mit Telefon- und Internetanbietern sammeln. Wir hoffen allerdings sehr, dass es euch bislang anders erging. Denn diesen unnötigen Ärger braucht echt niemand.

Internet- & Telefonvertrag drei Monate vorher kündigen bringt nichts!

Sonderkündigungsrecht hört sich erst einmal prima an. Doch wann gilt dieses Sonderkündigungsrecht überhaupt? Eigentlich gilt es immer dann, wenn der Anbieter an einer neuen Adresse keinen Service bieten kann. Meistens trifft das dann zu, wenn man umzieht, verreist oder stirbt.

Da unser Abreisedatum bereits frühzeitig feststand, kündigten wir ordentlich drei Monate im Voraus um die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten. Wir dachten, diese Kündigungsfirst gilt auch bei einer Sonderkündigung. Doch weit gefehlt.

So kann man im Falle einer Sonderkündigung nicht drei Monate im Voraus kündigen, sondern die Kündigungsfrist gilt erst ab dem Tag der Abmeldung beziehungsweise Ummeldung. Also exakt ab dem Tag, ab dem man den Service nicht mehr nutzt. Konkret bedeutet das, dass man weiterhin drei Monate bezahlen muss, auch wenn man bereits unter Palmen sitzt oder an einem neuem Wohnort lebt und keinerlei Leistungen mehr von dem Anbieter bezieht. Die Logik dahinter fehlt also komplett. Wenn man trotzdem ein paar Tage gut machen möchte, sollte man darauf achten, sich rechtzeitig ab- beziehungsweise umzumelden, denn das Datum, welches auf der Ab-/Ummeldebescheinigung steht, gilt. Von da an beginnen die drei Monate zu zählen.

Drei Monate Frist trotz Sonderkündigungsrecht nach Abreise, Umzug etc.

Wer versucht aus dem Vertrag früher rauszukommen, der wird immer wieder mit dem Paragraph N°1 TKG §46, Absatz 8 abgefertigt. Folgender Satz kommt hundertprozentig vom Anbieter: „Wir können nichts dazu, der Gesetzgeber hat es so festgelegt.“ Wie wir feststellen konnten, liebt vor allem Vodafone diesen Satz :-D. Sie scheinen gerade darauf zu warten, ihn zu nennen beziehungsweise zu schreiben.

Unserer Meinung nach ist dieser Satz nur ein Vorwand, um weitere drei Monate beim Kunden abzukassieren. Natürlich trägt auch der Gesetzgeber mit seiner wohl durchdachten Gesetzgebung erheblich zur Verärgerung bei, aber guter Kundenservice sieht eben auch anders aus! Egal wie bringt es nichts, vorher eine Kündigung einzureichen, da – wie oben bereits beschrieben – das Sonderkündigungsrecht erst ab Ab-/Ummeldedatum gilt. Beschweren kann man sich hier beim Gesetzgeber.

Zum Abschluss  könnt ihr euch mit uns aufregen 🙂

Es ist nicht okay, dass Menschen, die umziehen, verreisen oder auswandern, weiterhin für etwas bezahlen müssen, was nicht mehr geleistet wird. Dieses Gesetz wird von den Unternehmen ausgenutzt, um beim Verbraucher legal abkassieren zu können. Die Anbieter oder Gesetzgeber sollten sich hier doch mal selbst fragen, ob sie drei Mahlzeiten im Voraus bezahlen, auch in dem Wissen, dass sie diese nie erhalten. Aber Selbstreflexion und Empathiefähigkeit scheinen für diese Menschen Fremdwörter zu sein! Gerechtigkeit sieht definitiv anders aus!

2 Kommentare

  1. Schön erklärt. Ich denke bei einem Umzug kann es schon mal sein, dass man einiges vergisst, dass nachher weiterhin Geld kosten kann. Beim Umzug denkt man wohl eher an Umzugsunternehmen von Luzern bis München und nicht an alle Verträge, die man ändern lassen muss. Weiter so!

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