Wohnmobil oder Auto ohne festen Wohnsitz in Deutschland anmelden

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Wohnmobil ohne Wohnsitz in Deutschland anmelden

Wohnmobil ohne festen Wohnsitz in Deutschland anmelden und versichern – wie geht das? Diese Frage wird uns immer wieder gestellt und auch im Internet kursieren viele gute und weniger gute Informationen. In diesem Artikel berichten wir über unsere Erfahrungen und wie wir das Problem gelöst haben.

Wo ist unser Wohnmobil ohne Wohnsitz gemeldet?

Am Anfang waren wir etwas naiv und hatten keine Ahnung. Wir haben einfach ein Wohnmobil gekauft, in Deutschland angemeldet und versichert. Nachdem wir uns entschieden hatten, länger auf Reisen zu gehen, wussten wir, dass wir uns in Deutschland ganz abmelden würden, weil es für längere Reisen am meisten Sinn machte.

Erst dann kam die Frage auf, wo ist unser Wohnmobil eigentlich angemeldet, wenn wir keinen festen Wohnsitz haben? Ok, ab ins Internet und recherchieren!

Lösung ist eine Empfangsbevollmächtigten Person

Nach langer Suche haben wir eine Lösung gefunden. Wir brauchen einen Empfangsbevollmächtigten, der als Kontakt zwischen den Behörden fungiert, falls mal Knöllchen oder sonstige Anfragen von den Behörden zum Fahrzeug kommen sollten. Das ist anscheinend die einzige Möglichkeit, Fahrzeughalter zu bleiben und sich trotzdem komplett aus Deutschland abzumelden. Die Kfz-Steuer wird ganz normal weiter bezahlt. Klingt logisch und einfach, oder?

Probleme mit der Kfz-Zulassungsstelle

Viele schreiben, dass der Vorgang problematisch wäre und je nach Behörde es für die Beamten neu wäre, dass es sowas überhaupt gibt. Also griff ich zum Telefon und rief mal an und siehe da, ich bekam direkt eine Abfuhr. Mir wurde am Telefon gesagt, das geht nicht, das war’s! … wow, dachte ich. Jetzt haben wir ein Problem. Denn wir hatten ja alles gekündigt und ein Zurück gab es nicht. Aber so schnell gibt man nicht auf.

Also nochmal versucht und ein bisschen genervt, dann hatte ich irgendwann die Info bekommen, ich müsse bei dem Amt anrufen, wo die Empfangsbevollmächtigte ihren Wohnsitz hat, also Bundesland und Stadt. Also der Beamte wusste es, wollte es aber nicht machen. Für mich einfach ein Rätsel, dass man sich so verhält.

Unser Problem war, dass wir aus Bayern kommen und unser Empfangsbevollmächtigter in der Pfalz sitzt. Na gut, dann rufen wir dort mal an und fragen nach, wie es mit unserer Sache hier aussieht. Die wussten zwar auch nichts von so einem Verfahren, aber die waren wenigstens mal freundlicher als die in Bayern.

Unser Schriftwechsel mit Erfolg

Ich habe mir gedacht, okay, jetzt muss ich die Beamten hier bei der Kfz-Zulassungsstelle einfach mal schriftlich aufklären, damit die Zeit haben und verstehen, was wir eigentlich wollen. Also erste E-Mail geschrieben und abgeschickt.

Sehr geehrte Frau Musterfrau,
 
vielen Dank für das Telefonat am Freitag. Wie am Telefon besprochen würde ich gerne folgende Person „…………“ als Empfangsbewollmächtigte Person nach §46 Absatz 2 Satz 2 ernennen. Dies ist notwendig, da ich ab datum ………. keinen festen Wohnsitz mehr in Deutschland haben werde aber das Fahrzeug weiterhin nutzen muss.
 
1. Ich (……….) bin weiterhin der Fahrzeughalter ohne festen Wohnsitz in Deutschland.
2. Empfangsbewollmächtigte Person soll folgende Person „…………“ werden. Sie hat einen festen Wohnsitz in Stadt, Deutschland. Adresse: …………….
3. Nummernschilder bleiben wie gehabt erhalten.
 
Soweit ich weis, müsste es für diese Konstellation ein extra Formular zum ausfüllen geben. Dieses habe ich auf ihrer Website leider nicht gefunden. Könnten Sie mir bitte dieses Formular als PDF zusenden?
 
Ich übergebe das Formular bzgl. Empfangsbewollmächtigte Person und alle anderen notwendigen Dokumente an die folgende Person, die die Aufgaben mit Vollmacht für mich übernimmt.
 
Mit freundlichen Grüßen,
…….
 

Da diese Konstellation bei dieser Behörde anscheinend nicht sehr oft vorkommt, hat die Beamtin das etwas missverstanden und uns folgende Antwort geschickt.

Sehr geehrter Mustermann,

anbei übersende ich Ihnen die Formulare für die Zulassung/Umschreibung vom Fahrzeug.Da Sie laut Email Fahrzeughalter bleiben möchten, müssen Sie uns Ihre neue Meldeadresse im Ausland für die Umschreibung mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen

…..

 

Da wir nicht vorhatten, ins Ausland zu ziehen, sondern nur mit unserem Wohnmobil auf längere Reisen gehen wollten, musste ich noch einmal klarstellen, was wir vorhatten, also noch einmal eine E-Mail schreiben und abschicken.

Sehr geehrte Musterfrau,

erst einmal vielen dank für die Formulare. Ich habe Sie versucht gestern und heute bereits telefonisch zu erreichen, leider noch keinen erfolg.
 
Noch mal zu unserem Fall: Wir möchten mit unserem Wohnmobil (bereits angemeldet in ………. Bayern) als Familie auf unbestimmte Zeit (Monate o. Jahre) in Europa reisen gehen und uns nicht im Ausland irgendwo melden. Wir werden weder eine deutsche noch eine ausländische Meldeadresse haben. Deshalb würden wir gerne eine Empfangsbevollmächtige Person nach §46 FZV Absatz 2, Satz 2 ernennen. Der Halter (………) änder sich dabei nicht! Die Empfangsbevollmächtige Person (…………) gibt die Bescheide an den Halter (…………) des Fahrzeugs weiter und ist auch verpflichtet, dem Ermittlungspersonal Auskunft zu dem Halter und dessen Aufenthalt zu geben. In den Papieren bleibt jedoch im Zweifel die letzte Adresse des Halters bestehen. Ansonsten ist dort eine Postanschrift oder „Kein Hauptwohnsitz in Deutschland“ anzugeben (keine Meldeadresse). 
 
Diese rechtliche Konstellation sollte möglich sein, da man sehr viele Beispiele von Langzeitreisenden im Internet dazu findet. 
 
Hier nochmal der Auszug aus $46 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) Absatz 2, Satz 2.
„Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienstelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsbevollmächtigten zuständig. (…)“
 
Ich würde mich sehr freuen, wenn wir die Angelegenheit im vor raus abstimmen könnten, bevor die Empfangsbevollmächtigte Person den Termin am ……… wahrnimmt.
 
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
 

Okay, jetzt heißt es wieder warten und auf eine positive Antwort hoffen. Diese kam auch recht schnell, da ein Termin anstand und die Angelegenheit geklärt werden musste.

Sehr geehrter ……….,

ich haben heute Ihre Email an das MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT und Verkehr  an Herrn ……… weitergeleitet.

Ich hoffe auf baldige Antwort.

 

Oh nein, dachten wir, das dauert bestimmt ewig, jetzt geht das Ganze schon an das Ministerium, anscheinend ist unser Fall doch eher selten und die Beamten in der Kfz-Zulassungsstelle kennen eine solche Konstellation nicht.

Da wir kein Vertrauen hatten und eine Kontrolle sicherlich eher zum Erfolg führt, haben wir uns selbst mit dem Ministerium in Verbindung gesetzt und die Situation geschildert. Wir konnten sowieso nicht warten, da der Herr im Urlaub war, also hat sich jemand anderes im Ministerium darum gekümmert und uns versichert, dass alles seine Richtigkeit hat. Also nochmal eine Email verfasst mit all den Details und abgesendet. 

Sehr geehrte Musterfrau,

wir haben am ………. Kontakt mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, namentlich mit Frau …………, aufgenommen und uns wurde versichert, dass nach § 46 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) Absatz 2, Satz 2. die Ernennung einer Empfangsbevollmächtigten Person in unserem Fall der rechtlich richtige Weg ist, Zitat § 46 FZV Absatz 2, Satz 2 „Besteht im Inland kein Wohnsitz, kein Sitz, keine Niederlassung oder keine Dienstelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsbevollmächtigten zuständig. (…)“.

Noch mal zu unserem Fall: Wir möchten mit unserem Wohnmobil (bereits angemeldet in ………) als Familie auf unbestimmte Zeit (Monate o. Jahre) durch Europa reisen, ohne uns im Ausland zu melden, da wir ja auf Reisen sind. Wir werden daher weder eine deutsche noch eine ausländische Meldeadresse haben. Deshalb würden wir gerne eine Empfangsbevollmächtige Person nach § 46 FZV Absatz 2, Satz 2 ernennen. Der Halter (………….) ändert sich dabei nicht!

Die Empfangsbevollmächtige Person (………….) gibt die Bescheide an den Halter (………….) des Fahrzeugs weiter und ist auch verpflichtet, dem Ermittlungspersonal Auskunft zu dem Halter und dessen Aufenthalt zu geben. In den Papieren bleibt jedoch im Zweifel die letzte Adresse des Halters bestehen. Ansonsten ist dort eine Postanschrift oder „Kein Hauptwohnsitz in Deutschland“ anzugeben (keine Meldeadresse). 

Die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I wird wohl ähnlich wie bei einer Vereinigung gehandhabt. Einzutragen sind der Name des Halters sowie der Name und die Adresse der Empfangsbevollmächtigten Person.

Die erforderlichen Unterlagen übergebe ich der Empfangsbevollmächtigten Person. Bei Rückfragen melden Sie sich bitte während des Termins am ……….. umgehend telefonisch bei mir (…………..) bzw. beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, namentlich mit Frau …………., sodass wir am …………… alles regeln können, da wir uns zum ………….. aus Deutschland abmelden werden und die Angelegenheit vorher zwingend geklärt sein muss.

Mit freundlichen Grüßen,

…..

 

Endlich hat alles geklappt. Man muss davon ausgehen, dass auch die Mitarbeiter nicht alle Gesetze kennen und sich absichern müssen, bevor sie etwas absegnen.

Tipp: Immer höflich und freundlich bleiben, auch wenn man unter Zeitdruck steht, dennoch langsam und genau erklären, was man vorhat und wie es funktionieren kann. Dann klappt es auch!

Fazit zum Fahrzeug anmelden in Deutschland ohne Wohnsitz

Es hat uns ein paar Nerven gekostet, da wir vor allem unter Zeitdruck standen. Aber wie ihr seht, hat es am Ende geklappt. Solltet ihr auch auf eine längere Reise gehen, dann könnt ihr euch definitiv in Deutschland abmelden und als Fahrzeughalter bleiben. Das ist ja auch logisch, denn wenn das nicht ginge, könnte ja niemand das Land zum Reisen für längere Zeit verlassen, egal ob man verreist oder einfach nur ins Ausland umziehen und das Fahrzeug mitnehmen möchte.

Wichtig! Ihr könnt kein Auto in Deutschland ohne eine KFZ-Versicherung anmelden und ihr könnt auch keine KFZ-Versicherung abschließen, wenn ihr in Deutschland nicht gemeldet seid. Wie ihr das mit der Versicherung macht, könnt ihr im nächsten Artikel weiterlesen.

Das nächste Problem wie erwähnt ist die KFZ-Versicherung, wie versichert man sein Fahrzeug, wenn man keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat? Auch das kann man hier nachlesen…. KFZ-Versicherung: Wohnmobil Auto ohne Wohnsitz in Deutschland versichern

Unsere Literatur die wir zum Reisen empfehlen würden.

*Weitere Informationen über die Produkte erhält man durch einen Klick direkt bei Amazon.

 

Wie immer freuen wir uns über eure Kommentare und Erfahrungen zu diesem Thema.

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6 Kommentare

  1. Hallo. Danke für den ausführlichen Bericht. Darf ich euch fragen, ob ihr den Empfangsbevollmächtigten eintragen habt bevor oder nachdem ihr euren Wohnsitz abgemeldet habt? Spielt das überhaupt eine Rolle? Welche Adresse habt ihr in das Formular unter „Halter“ eingetragen? Grüße

    • Hallo, wir haben es vor der Abmeldung gemacht. Egal, was du in Deutschland noch erledigen musst, wie zum Beispiel Behördengänge, Versicherungen neu abschließen usw., am besten immer vor der Abmeldung. Das spielt eine Rolle, zum Beispiel kannst du keine Versicherung mehr abschließen, wenn du dich abmeldest. Du wirst als Halter eingetragen, oft bleibt die alte Adresse drin oder es steht „kein Wohnsitz in Deutschland“ darunter. Viele Grüße

  2. Hallo ihr Beiden

    Toller und sehr informativer Beitrag. Danke dafür.

    Da ich in den nächsten beiden Jahren auch beabsichtige Deutschland für eine gewisse Zeit mit dem Womo zu verlassen und mich aus Deutschland abmelden werde, habe ich direkt eine Frage zu der einzutragenden Halteranschrift.

    Ihr habe die Behörden mit folgenden Satz angeschrieben: „…In den Papieren bleibt jedoch im Zweifel die letzte Adresse des Halters bestehen. Ansonsten ist dort eine Postanschrift oder „Kein Hauptwohnsitz in Deutschland“ anzugeben (keine Meldeadresse).“

    Gibt es hierzu irgendwo eine offizielle Aussage?

    Das Formular für Halter mit Auslandswohnsitz habe ich schon auf der örtlichen Zulassungswebsite gefunden. Also denke ich dass es bereits in Darmstadt bekannt ist.

    Danke und Grüße
    Ralph

    • Hallo Ralph,
      ich weiß nicht genau, ob ich deine Frage richtig verstanden habe. Also „kein Hauptwohnsitz in Deutschland“ haben wir nur in unseren Ausweisen stehen und in den Fahrzeugpapieren steht eine Adresse :-). In der E-Mail habe ich extra darauf hingewiesen, dass wir keinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben, damit die Beamten besser verstehen, was wir vorhaben. In den Fahrzeugpapieren wurde die Adresse des Empfangsbevollmächtigten eingetragen, so wie es nach §46 FZV Absatz 2, Satz 2 sein sollte. Grüße

      • Danke euch für die Antwort. Werde ich dann auch so machen. Bei mir kommt der „Auserwählte“ zum Glück auch aus Darmstadt.

        Noch viel Spaß und tolle Erlebnisse auf eurem Roadtrip.

        Grüße Ralph

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