Tipps für Reisende zur Abmeldung aus Deutschland und Kündigung der Gesetzlichen Krankenkassen

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Abmelden aus Deutschland und Krankenversicherung Kündigen

Die meisten Menschen, die in Deutschland als Angestellter, Arbeiter oder Beamter einer Beschäftigung nachgehen beziehungsweise noch Schüler oder Studenten sind, kommen mit der Kündigung der Krankenversicherungspflicht zwecks Abmeldung aus Deutschland kaum in Kontakt.

Die Versicherungspflicht besteht bei Angestellten automatisch – der entsprechende Krankenkassenbeitrag wird bei Angestellten direkt vom Lohn abgeführt. Beamte begleichen ihren Krankenkassenbeitrag von ihren Bezügen. Nichterwerbstätige Schüler und Studenten bis zu einem Alter von 25 Jahren genießen eine Familienversicherung.

Bei denjenigen, die eine selbstständige Bahn einschlagen, sich auf längere Reisen begeben oder den Wohnort ins Ausland verlegen, verhält es sich mit der Krankenversicherung und vor allem mit dem Zahlen der Beiträge allerdings ganz anders. Diese müssen die Beiträge zur Krankenversicherung selbst entrichten. Solange man in Deutschland lebt, ist das auch alles soweit noch in Ordnung.

Meldet man sich aus Deutschland ab, sieht es allerdings ganz anders aus. Ähnlich wie wir haben auch andere Langzeitreisende und digitale Nomaden nämlich häufig Probleme mit Krankenversicherungen, wenn sie sich aus Deutschland abmelden. Deshalb wollen wir euch mit diesem Beitrag nach unserem besten Wissen und Gewissen aufklären und Tipps geben, wie ihr euch ohne viel Aufwand am besten von der deutschen Krankenversicherungspflicht befreit.

Was bedeutet die Krankenversicherungspflicht in Deutschland für Reisende, Digitale Nomaden oder Auswanderer?

Jeder, der in Deutschland lebt und gemeldet ist, muss sich bei einer Krankenkasse versichern. Das ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die gesetzliche Grundlage ist im §5 SGB V geregelt. Das bedeutet einerseits, dass man als gemeldeter Bürger in Deutschland automatisch per Gesetz Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen hat.

Gleichzeitig bedeutet es aber auch, dass man ab dem Anmeldetag einen Beitrag an eine Krankenversicherung seiner Wahl leisten muss! Je nach Status (Angestellter, Beamter, Student, Selbstständiger etc. ) muss/kann man sich für eine private oder gesetzliche Krankenkasse entscheiden.

Um es vielleicht noch klarer zu formulieren: Die Versicherungspflicht in Deutschland ist eine Zwangsabgabe an die Krankenkassen. Als gemeldeter Bürger in Deutschland muss man diese Abgaben bezahlen und man hat nicht die Freiheit zu entscheiden, ob man diese Krankenversicherung überhaupt haben möchte oder nicht!

Tipp! Wenn man sich vor einer längeren Auslandsreise in Deutschland nicht abmeldet und die Krankenversicherung nicht kündigt, dann laufen die Beiträge ohne Weiteres weiter – auch wenn man sich im Ausland aufhält!

Ein Beispiel wie sich eine GKV bei nicht Abmeldung aus Deutschland auswirken kann

Man verreist für zehn Monate nach Australien, schließt eine separate Reisekrankenversicherung ab, gibt der Krankenkasse in Deutschland jedoch nicht Bescheid, kündigt diese auch nicht und meldet sich in Deutschland nicht ab. Dann kehrt man nach 10 Monaten zurück und bekommt die Beiträge für die letzten zehn Monate von eben dieser Krankenversicherung in Rechnung gestellt.

Dabei ist es egal, ob man zehn Monate oder einige Jahre weg war. Die Beiträge werden aufsummiert und sogar noch mit einem Zins belegt. Man wird automatisch verschuldet. Die Gesetzliche Krankenversicherung stuft einen in solch einem Fall als Freiwillig Versicherten ein (der Begriff Freiwillig ist hier Irreführend) und summiert mindestens ca. 170 Euro plus Mahngebühr jeden Monat auf. Bei der Rückkehr nach Deutschland wird die Krankenkasse also circa 1700 Euro von einem zurückverlangen.

Man kann es nicht oft genug wiederholen

Deshalb kann man es hier nicht oft genug wiederholen: Seid vorsichtig als Langzeitreisender, als Digitaler Nomade oder Auswanderer mit den Krankenversicherungen in Deutschland. Wenn ihr keine böse Überraschung bei der Rückkehr erleben wollt, klärt unbedingt vor der Ausreise aus Deutschland mit den Krankenversicherungen alles ab. Holt euch dazu eine Abmeldebescheinigung beim zuständigen Meldeamt, kündigt eure Krankenversicherung und lasst euch die Kündigung unbedingt schriftlich bestätigen!

Es gibt nur eine Lösung, der Versicherungspflicht als Reisender zu entgehen!

Man muss sich aus Deutschland beim Meldeamt komplett abmelden! Wenn man sich entscheidet, für längere Zeit ins Ausland zu gehen, dann ist das der sinnvollste Weg. Dies erspart einem die hohen Kosten für die Pflichtversicherung und man hat anschließend die freie Wahl, ob man für seine Reise bei einer entsprechenden Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen möchte.

Die gesetzliche Grundlage zur Abmeldung aus Deutschland und der automatischen Entlassung aus der Krankenversicherungspflicht

Nach der Abmeldung aus Deutschland ist man nicht mehr versicherungspflichtig, auch wenn die Gesetzlichen Krankenkassen bzgl. dreimonatiger Weiterzahlung oft etwas anderes behaupten. Man muss keine weiteren drei Monate bezahlen. Die gesetzliche Grundlage hierzu findet ihr unter § 190 SGB Abs. 13 Nr. 2 SGB V :

§ 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V: “Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem:
1. ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder
2. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.”

Eine Abmeldung führt oft zu Problemen mit den Gesetzlichen Krankenkassen, die dann anfangen, unterschiedliche Beweise zu verlangen. Wie zum Beispiel neben der Abmeldebescheinigung, eine Adresse im Ausland, eine Krankenversicherung im Ausland usw … . Das Einzige, was man der GKV tatsächlich aushändigen muss, ist die Abmeldebescheinigung aus Deutschland. Die GKV ist für einen nicht mehr zuständig, wenn man sich in Deutschland abgemeldet hat.

Tipps zur Vorgehensweise, wie man am besten eine Krankenkasse kündigt

Um den meisten Ärger mit den Krankenkassen zu vermeiden, empfehlen wir euch folgende Reihenfolge:

  • Krankenversicherung für das Ausland: Schliesst zuerst eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung ab, die am Tag der Ausreise beginnt. Dann habt ihr einen Beweis für die Gesetzliche Krankenkasse, dass ihr anderweitig im Ausland versichert seid.
  • Adresse im Ausland: Wenn ihr im Ausland keine Adresse habt, weil ihr immer auf Reisen seid, dann nehmt einfach eine Adresse von einem Hostel, einem Hotel oder einer Ferienwohnung. So habt ihr eine Adresse für die Gesetzliche Krankenkasse, die sie zufrieden stellt.
  • Abmeldebescheinigung: Die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung müsst ihr bis zu dem Tag bezahlen, bis ihr euch beim Meldeamt abmeldet und eine Abmeldebescheinigung habt. Das Ausstellen dieser Abmeldebescheinigung dauert meistens nicht mal zehn Minuten. Die Abmeldebescheinigung ist das wichtigste Dokument, das die Krankenkasse sofort zufrieden stellt.
  • Kündigungsfrist: Sollten die Krankenkassen weitere drei Monate Zahlungen von euch verlangen, dann verweist auf §190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V. Zudem ist eine Kündigung einer Krankenkasse in Deutschland nicht möglich, sondern nur ein Wechsel! Das einzige was ihr hier tun könnt, ist die GKV drei Monate im Vorraus zu informieren, was unserer Erfahrung nach jedoch nichts bringt.

Hinweis: Der Abmelde-Aufwand ist nicht sehr hoch und lohnt sich meistens, wenn ihr für mindestens sechs Monate ins Ausland geht. Beachtet hierbei allerdings, dass eine Abmeldung nicht nur Vorteile (wie beispielsweise den Austritt aus der Gesetzlichen Krankenversicherung) mit sich bringt, sondern auch einige Nachteile (z.B. Wohnsitz abmelden), die im Endeffekt jeder für sich abwägen muss.

Versicherungsschutz vor oder nach der Abmeldung aus Deutschland abschließen?

Die Abmeldung aus Deutschland spielt eine wichtige Rolle, was den Abschluss von Reise- und Auslandskrankenversicherungen betrifft. Denn sobald du dich aus Deutschland abgemeldet hast, wird es bei vielen Anbietern nicht mehr möglich sein, eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Theoretisch kannst du zwar immer noch nach einer Abmeldung aus Deutschland eine Reiseversicherung zum Beispiel online abschließen, der Versicherer muss jedoch im Falleintritt nicht leisten! Denn in vielen Verträgen steht drin, dass die Versicherung nur gültig ist, wenn man beim Vertragsabschluss noch in Deutschland gemeldet war. Hier als Beispiel ein Auszug aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der HanseMerkur:

Reiseversicherung bis zu 1 Jahr: Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

Auslandskrankenversicherung bis 5 Jahre: Versicherungsfähig sind Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bis zum vollendeten 75. Lebensjahr

Wichtig: Hier ist es ganz bedeutend nachzufragen, ob ein Versicherungsschutz auch besteht, wenn man sich aus Deutschland abgemeldet hat! Verlangt eine schriftliche Bestätigung der Antwort auf diese Frage.

Ein Beispiel, wie man es nicht machen sollte

Wir hatten eine Reiseversicherung bei der Hanse Merkur für ein Jahr abgeschlossen. Zu dem Zeitpunkt waren wir in Deutschland gemeldet. Nach Abschluss der Versicherung meldeten wir uns in Deutschland ab. Das funktionierte ohne Probleme. Als jedoch unsere einjährige Reisekrankenversicherung zu Ende ging und wir eine Anschlussversicherung brauchten, weil wir uns entschieden, noch länger im Ausland zu bleiben, verweigerte uns die HanseMerkur unseren Versicherungsschutz zu verlängern, obwohl überall für eine fünfjährige Auslandsversicherung geworben wird.

Das Absurde daran war, dass die HanseMerkur uns mitteilte, dass wir uns in Deutschland wieder anmelden, dann deren Auslandskrankenversicherung abschließen und uns abschließend in Deutschland wieder abmelden können.

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, die passende Versicherung im Voraus abzuschließen. Neben dem bereits Besagten kam aber noch ein Knaller obendrauf. Denn das Paket der unterjährigen Reisekrankenversicherung von der HanseMerkur leistete nicht bei Reiseunterbrechungen im Heimatland. Als wir für einige Wochen unsere Eltern in Deutschland besuchten, ruhte die Krankenversicherung also.

Hätten wir einen Arzt oder das Krankenhaus aufsuchen müssen, hätten wir die Kosten dafür selbst tragen müssen. Das war uns vorab in der Form nicht bewusst. Mit einer eingeschränkten Versicherungspflicht hatten wir gerechnet, das wäre auch logisch gewesen. War es aber nicht. So verbrachten wir in Deutschland mehrere Wochen ohne einen Versicherungsschutz und zahlten unsere Arztbesuche selbst.

Durch diesen Fall waren wir gezwungen, uns nach einer alternativen Krankenversicherung umzusehen. Nach einer Krankenversicherung, die bei Reiseunterbrechungen in Deutschland einige Wochen leistet und nach einer Versicherung, die man auch abschließen/verlängern kann, wenn man in Deutschland nicht gemeldet ist. Nach einigen Vergleichen und Recherchen entschieden wir uns für die BDAE Auslandskrankenversicherung bis zu 5 Jahre. Welche Punkte dabei entscheidend waren, könnt ihr bald im nächsten Artikel nachlesen.

Wichtig: Wenn du dich aus Deutschland abgemeldet hast, dann schließe keine Reise- oder Auslandskrankenversicherung ab,  die bei Reiseunterbrechungen in Deutschland nicht leistet! Beachte bei der Auswahl deiner Reise- oder Auslandskrankenversicherung zudem, dass dein Versicherungsschutz ohne größeren Aufwand auch vom Ausland aus verlängert oder abgeschlossen werden kann.

Fazit und eigene Meinung zur Krankenversicherungspflicht

Ich hoffe, dass wir euch in dem Beitrag einige Tipps bezüglich der Abmeldung aus Deutschland und der Kündigung der Gesetzlichen Krankenkassen geben konnten. Durch die Digitalisierung wird dieses Thema noch mehr in den Vordergrund treten, da immer mehr junge Menschen ortsunabhängig leben möchten und werden.

Ich habe mich bereits dreimal in Deutschland angemeldet oder abgemeldet und jedesmal hatte ich Ärger mit den Krankenkassen. Lisa hat sich einmal abgemeldet, hatte aber auch Ärger. Das eine Mal wollten die Geld für Beitragsschulden haben für die Zeit, die wir im Ausland waren, obwohl sie mich im Ausland überhaupt nicht versichern konnten. Das andere Mal wollten die Krankenkassen von uns beiden eine Weiterzahlung von drei Monaten haben, obwohl es per Gesetz klar geregelt ist, dass man von der Krankenversicherungspflicht befreit ist, wenn man in Deutschland abgemeldet ist! Und ein anderes Mal wollten sie mir keine Kündigung bestätigen, weil ich denen keine Adresse im Ausland nennen oder eine andere Versicherung bestätigen wollte.

P.S.: Meiner Meinung nach überschreiten viele Krankenkassen schon längst ihre Befugnisse und führen sich wie Gesetzeshüter auf. Sie verlangen Informationen, die sie nichts angehen und machen es vielen Menschen vor einer bevorstehenden Langzeitreise oder vor dem Auswandern schwerer als notwendig. Ich bin der Meinung, dass die Krankenversicherungspflicht ein schwerer Eingriff in die Freiheit eines jeden Menschen in Deutschland darstellt. Jeder sollte frei entscheiden können, ob er sich versichert, in welchem Umfang er sich versichert und bei wem er sich versichert. Andere Länder wie Argentinien geben Beispiele, wie eine Kombination aus öffentlichem und privatem Gesundheitssystem ausschauen kann.

 

Wie immer freuen wir uns über eure Kommentare und Erfahrungen zu diesem Thema.

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69 Kommentare

  1. Hallo, vielen vielen Dank für diesen Beitrag! Dürfte ich bezüglich meiner Situation nach eurer Erfahrung fragen, ich bin mir noch nicht ganz sicher. Ich habe mich aus Deutschland abgemeldet, und der Krankenkasse eine schriftliche Kündigung plus die Abmeldebestätigung zukommen lassen. Noch bin ich als Student immatrikuliert, die Immatrikulation läuft zum Ende dieses Semesters (Februar) aus. Daraufhin erhielt ich ein Schreiben der Krankenkasse, dass ich noch einen Nachweis über die Versicherung im Ausland sowie eine Exmatrikulationsbescheinigung zukommen lassen müsste, damit die Kündigung wirksam wird. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat die Krankenkasse nicht das Recht, diese beiden Nachweise zu fordern, oder? Eigentlich müsste die Abmeldebestätigung reichen. Habt ihr dazu Erfahrungen? Wie würdet ihr Vorgehen? Vielen Dank für eure Hilfe!

    • Die Versicherungspflicht ist ja grundsätzlich völlig OK….ABER bitte auf Grundlage des wahren Einkommens…d.h. 0 € Beitrag bei fehlendem Einkommen !

  2. Hallo zusammen. Bin in Abkomme stadt umgezogen und Amtlich abgemeldet. Freiwillige Krankenversicherung ist am abmeldetag abmeldetet aber für Midglischaft zum beenden die verlangen mir bestätigung von Kranken Versicherung aus Serbien als folgende pflicht versicherung..das kann ich nicht bringen…in zwieschen ist die rechning 3000€ für die beiträge…was soll ich machen..ich bitte um hilfe.Vielen Dank

    • Hallo Nadica, wenn Sie offene Beitragsschulden bei der Krankenkasse BIS ZUR ABMELDUNG aus Deutschland haben, dann wäre es besser, wenn Sie diese begleichen, damit Sie ihre Ruhe von denen haben. Sobald Sie sich aus Deutschland abgemeldet haben, dann ist die deutsche GKV (Krankenkasse) nicht mehr für Sie zuständig und kann auch keine Beitrage ab Abmeldung aus Deutschland verlangen. Geben Sie der GKV die Abmeldebescheinigung aus Deutschland und damit sollte es sich eigentlich erledigt haben. Ob Sie eine Krankenkasse in Serbien haben oder nicht, geht die GKV in Deutschland eigentlich nichts mehr an! Wenn Sie in Serbien bleiben, dann sollte Ihnen die GKV eigentlich egal sein. Die werden irgendwann Ihre Mitgliedschaft einfach ruhen lassen.

      Tip ohne Garantie: Wenn die KGV Krankenkasse eine andere Krankenversicherung als Beweis aus dem Ausland verlangt, dann wäre es vielleicht auch möglich eine günstige Reisekrankenkassenversicherung in dem jeweiligen Land für einige Euros für 2-4 Wochen abzuschliessen (Online in wenigen Minuten möglich). Diese Mitgliedschaft kann dann der GKV als Beweis zugesendet werden, damit diese endlich ruhe geben …..;-).

      Wie immer ist das keine Handlungsempfehlung, sondern nur theoretische Ideen!

  3. Hi, ich finde den Beitrag super interessant. Vielen Dank! Ich selber habe eine Wohnung in Deutschland und möchte diese auch nach meinem Auslandsaufenthalt behalten. Sprich, möchte in der Lage sein zwischen Bali und Deutschland mich frei hin und her zu bewegen aber hauptsächlich in Bali arbeiten. Wie würde denn da die Lage aussehen zwecks der Abmeldung? Kann man sich auch Abmelden von einer Wohnung, obwohl man diese noch weiterführt aber sprich untervermietet oder müsste man dann sozusagen doppelte Krankenversicherung zahlen?

    Vielen Dank für den Hinweis und liebe Grüße

    • Hallo Vanessa, du kannst dich natürlich aus Deutschland abmelden und hier dennoch eine Eigentumswohnung besitzen. Es gibt eine Vielzahl von Menschen, die den deutschen Wohnungsmarkt als Kapitalanlage nutzen und selber noch nie in Deutschland waren. Es ist im Grunde eine ähnliche Situation wie bei dir.

      Wenn du dich aus Deutschland abgemeldet hast und deinen ständigen Wohnort nicht mehr in Deutschland hast, sondern in Bali, dann musst du natürlich auch keine Krankenkasse mehr in Deutschland bezahlen. Da dein Lebensmittelpunkt nicht mehr in Deutschland ist, sondern im Ausland, Bali. Die Krankenkasse wird aus reiner Formalität eine Abmeldebescheinigung aus Deutschland, die Adresse des neuen Wohnorts in Bali und evtl. eine alternative ausländische Krankenkasse verlangen. Jedoch ist es Grundsätzlich so, das du mit der Abmeldung in Deutschland nicht mehr Versicherungspflichtig bist. Nach der Abmeldung aus Deutschland, darfst du dich nicht mehr als ca. 6 Monate (183 Tage) pro Jahr in Deutschland aufhalten. Kosten für die Wohnung und auch GEZ usw. fallen weiterhin an. Wenn deine Wohnung Einnahmen generiert, dann musst du dies auch in Deutschland versteuern.

      Bitte nimm meine Antwort nur als Überblick, Einstieg und nutze diese nicht für deine Entscheidungen. Informiere dich unbedingt weiter und frage am besten bei der Krankenkasse oder deinem Steuerberater nach. Damit deine Entscheidung auf festen Information basiert.

      LG.

  4. Um ehrlich zu sein, ist euer Beitrag der einzig mir Bekannte wirklich Nützliche, den mir meine Suchmaschine (Duckduckgo) lieferte. Anfang August kam ich über die Simplonik (dort gibt es einen Fernvortrag diesbezüglich) auf dieses Thema und bereite mich seitdem rasant, ohne Hektik auf die Abmeldung aus Deutschland vor. Reiseorientierung außerhalb Europas und naheliegend keine Rückkehr nach Deutschland und erneute Anmeldung. Bei manchen Punkten fehlten mir noch Informationen, genauer war ich mir noch unsicher und schaute deswegen auf eure Website. Vielen Dank für die Möglichkeit! 🙂 Bezüglich dem Thema Krankenkassen (mein Hauptthema juristisch gesehen) bin ich nun sehr viel entspannter und vorsichtiger.

    Bezüglich der momentan weltweit behaupteten Situation möchte ich neutral erwähnen, dass ich vor habe außerhalb von Ballungsgebieten zu leben. Nur mal angenommen, das alle Behauptungen diesbezüglich zutreffen und folgerichtig sind, wäre es nicht sinnvoll sich nahe Besiedelung aufzuhalten, als auch Verkehrsmittel wie Bus, Bahn, Flugzeug, Schiff etc. zu nutzen.

    Liebe Grüße

    Daniel

    • Hallo Daniel, es freut mich, wenn dir, die eine oder andere Information in diesem Bericht weitergeholfen hat. Wir hätten uns auch gewünscht, dass wir vor unseren Reisen die eine oder andere Information hätten. Naja, jetzt hatten wir halt eigene Erfahrungen dazu gesammelt. Deshalb ist es umso besser, wenn andere im Vorfeld wissen, was auf sie zukommt, wenn Sie sich in Deutschland abmelden (nichts Schlimmes ;-)).

      Was die aktuelle weltweite Situation wg. Corona angeht, kann ich mir kein klares Bild machen. Die Berichte aus Medien sind leider sehr unterschiedlich. Ich glaube immer nur das, was ich mit eigenen Augen sehe und nicht was andere behaupten. Jedenfalls hoffen wir mal, dass der Spuck bald vorbei ist!

      Ich wünsche dir eine tolle Reise!

  5. Hallo ihr lieben! Vielen Dank für den Beitrag! Ich hatte die Situation, dass die Krankenkasse trotz Abmeldung in Deutschland nachträglich einen extrem hohen Betrag von mir haben wollte. die Krankenkassen können übrigens auch ohne Bescheinigung sehen wo und wann deutsche Bürger an- abgemeldet sind.
    ich habe mich geweigert Geld zu zahlen, nachdem die Mitarbeiter mit schlichtweg angelogen haben und mir letztendlich gedroht haben bzw. mich versucht haben einzuschüchtern.
    Also Leute lasst euch nichts erzählen, schon gar nicht von Menschen die einer Organisation helfen, die mit lügen und anderen mit fremden Methoden versuchen den menschen Geld aus der Tasche zu ziehen. Allein die Basis, der „zwang“ ist eine Frechheit und wird von mir zumindest für die Zukunft nicht mehr bezahlt. Die können sich gerne auf den kopf stellen :), ich zahle meinem Arzt lieber bar!
    Also wer auch immer Stress oder sogar Angst vor denen hat – meistens haben ihre Forderungen gar keine Grundlage!! Lasst euch nicht aus der Ruhe bringen und schaut in Foren wie diesen nach 🙂

    • Hallo Sol, danke für deine Erfahrung und den Tipp, dass die Krankenkassen über die Abmeldung aus Deutschland automatisch bereits online informiert werden.

      Leider haben auch so wie du, viele anderen Ähnliche Erfahrungen mit den Krankenkassen gemacht, was natürlich sehr enttäuschend ist und nicht tragbar. Ich wünsche dir alles Gute und Gesundheit für die Zukunft ;-).

      Lg. Eugen

  6. Hallo, ich bin kanadischer Staatsbürger und kam vor einigen Monaten hierher, um hier in Deutschland zu arbeiten. Ich habe eine AOK-Krankenversicherung abgeschlossen. Zufällig habe ich vor einigen Wochen wegen des Corona-Virus meine Arbeit verloren. Ich habe mich beim Arbeitsamt erkundigt und auch festgestellt, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosenbeiträge habe. Also beschloss ich, nach Kanada zurückzugehen und nach einigen Monaten nach Deutschland zurückzukehren, bis sich die Dinge wieder normalisiert haben. Ich beabsichtige, mich vom Antrag auf öffentliche Krankenversicherung abzumelden. Allerdings kenne ich die Konsequenzen dieser Aktion nicht. Werde ich mich bei meiner AOK-Krankenkasse anmelden können, wenn ich nach einigen Monaten ohne pénalité  nach Deutschland zurückkehre? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    • Hallo Sébastien, ich würde an deiner Stelle mit der Krankenkasse AOK darüber sprechen. Ich bin mir sicher, dass diese dich als Kunden behalten möchten und für diese Zeit deinen Account einfach einfrieren können. Frage deine Krankenkasse, ob die das machen können. Soweit ich weiß, macht das die AOK. Wenn nicht, dann frage diese, ob Sie eine Anwartschaftsversicherung haben. Dies garantiert dir, dass Sie dich wieder zu gleichen Konditionen aufnehmen.

      Frohe Ostern

    • Unbedingt eine Anwartschaftsversicherung bei der AOK abschließen, d.h. du bleibst weiter Mitglied, dein Leistungsanspruch ruht jedoch. Der Beitrag für die Anwartschaft ist nicht hoch (ca. 60 Euro / Monat für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen). Es sind jedoch ein paar Voraussetzungen nach dem Gesetz zu erfüllen (§ 240 Abs. 4b SGB V), z.B. ein beruflich bedingter Auslandsaufenthalt oder ein privater Auslandsaufenthalt im vertragslosen Ausland (was Kanada ist) von mehr als drei Kalendermonaten. Eine „Abmeldung“ (eh nur möglich, wenn du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgibst, weiß nicht, ob das der Fall ist?!?) hätte die Konsequenz, dass wenn du wieder nach Deutschland zurückkommst, ggf. nicht direkt in die GKV aufgenommen wirst, weil kein Versicherungstatbestand vorliegt (auch nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V aufgrund der zusätzlichen Hürden durch § 5 Abs. 11 SGB V)…

  7. Hallo zusammen,

    Eine Frage an euch.
    Ich war letztes Jahr ab März krank geschrieben und lebte in DE.
    Im April zog ich in die Schweiz und war weiter krank geschrieben. Ich habe mich komplett aus DE abgemeldet.
    Die Krankenkasse in DE hat Krankengeld gezahlt. Bis Oktober ging die Krankschreibung. Im Oktober bestätigt mir die Krankenkasse, dass ich nach §192 Abs 1 Nr.2 und 3 SGB V,KG, ÜG, VG und PUG“ Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger habe.
    Jetzt sagt mir die Krankenkasse sie möchte das zuviel gezahlte Krankengeld zurück, da ich mich in der Schweiz hätte versichern müssen.
    Hätte mich meine Versicherung kündigen müssen? Oder aber meine krankenkarte einfordern müssen? Oder mich aber einfach informieren müssen, dass sie nicht mehr zuständig sind?

    Ich danke euch für Antworten!

    • Hallo Verena, dein Fall ist ziemlich speziell und soweit ich weiß bist du ab Abmeldung aus Deutschland nicht mehr Krankenversicherungspflichtig und hast natürlich auch keine Ansprüche mehr an die Krankenkasse in Deutschland. Von der Krankenkasse gezahlte Beiträge bzw. Leistung muss man im Normalfall dann zurückzahlen. Es hängt auch davon ab, ob du weiterhin Beiträge an die Krankenkasse gezahlt hast. Evtl. hast du Glück, weil die meisten Krankenkassen darauf bestehen, dass man eine 3-monatige Kündigungsfrist einhält und weitere drei Monate bezahlt, obwohl man sich aus Deutschland abgemeldet hat.

      Lese mal nach, ob du eine Kündigungsfrist bei deiner Krankenkasse ebenfalls hast, dann müsstest du theoretisch noch in der Krankenkasse 3 Monate lang versichert gewesen sein. Zudem musst du prüfen, ob deine Krankenkasse auch in der Schweiz leistet bzw. Europa weit. Oft geht es so weit, das die Krankenkassen eigentlich einen so lange nicht kündigt, bis man die Abmeldebescheinigung, die neue Wohnadresse und die neue Krankenkasse denen mitteilt. Jedenfalls hättest du es deiner Krankenkasse mitteilen müssen, das du in ein anderes Land umziehst, dann hättest du dir den Ärger gespart.

      Die Informationen sind keine Beratung, deshalb nur Anhaltspunkte.

  8. Danke für den Beitrag! Ich bin grade wieder dabei mir zu überlegen, wie ich es mit der KV mache, wenn ich wieder ins Ausland gehe. Werde mich wieder abmelden, das ist das einfachste. Ich stimme zu, dass es super anstregend ist jedes Mal mit der Krankenkasse. Die haben leider oft selber keine Ahnung.
    Mit der Abmeldung hatte ich letztes Mal keine Probleme, jedoch, wollte sie mich nicht wieder aufnehmen, als ich wieder kam. Da ich zu dem Zeitpunkt weder Studentin war, noch gearbeitet habe (ich war grade erst wieder in DE angekommen), meinten sie, ich hätte keinen Anspruch. Super anstregend! Dafür gibt es ja auch eigentlich die Anwaltschaft. Aber um ehrlich zu sein, sehe ich es nicht ein, so viel Geld für keine Leistungen zu zahlen.
    Dann meinten sie, ich bräuchte auf jeden Fall mindestens einen 450-Euro-Job, um den „freiwilligen“ Betrag von 180 Euro zu zahlen. Super lächerlich! Das muss man sich mal überlegen. Da geht ja dann die Hälfte des Gehaltes schon für die KV drauf. Man ist verpflichtet den freiwilligen Betrag zu zahlen und dann lassen sie einen noch nicht mal. Die Krankenkasse ist nämlich nicht verpflichtet einen wieder auf zunehmen. Gibt es dazu noch andere Erfahrungsberichte?
    Im Endeffekt musste damals ich für die erste Zeit meine Arztkosten selber zahlen und wurde dann irgendwann wieder aufgenommen. Mit einem Arbeitsverhältnis ist das dann kein Problem mehr. Aber eigentlich kann es denen ja egal sein, wie ich für diesen nicht ganz unerheblichen Betrag (180-Euro) aufkomme.
    An alle die mit der Krankenversicherung streiten: Lasst euch nicht unterkriegen und vor Allem lasst euch eure (Reise-)Pläne nicht kaputt machen!

    • Ja, leider ist das so, genau wie du es beschreibst. Oft haben die Mitarbeiter selbst kaum Erfahrung mit Reisenden, die wieder zurück nach Deutschland kommen und sich wieder anmelden. Wenn man einwenig aus dem gewohnten Raster der Krankenversicherungen fällt, sind diese oft ratlos. Da sollte man sich nicht aus der Ruhe bringen lassen und am besten gleich das eine oder andere Gesetz erwähnen, das hilft meistens. Den das Handeln der Krankenkassen ist strengstens nach Gesetz geregelt. Lasst euch also kein Pferd verkaufen! Soweit mir bekannt ist, ist jede Krankenkasse verpflichtet einen Bürger aufzunehmen, sobald dieser sich in Deutschland angemeldet hat. Es herrscht Versicherungspflicht! Bei einem normalen Verlauf, ist deine letzte Krankenkasse automatisch nach dem Gesetzt für dich Zuständig, bei der du vor der Abreise versichert warst (Anwartschaft macht hier keinen Sinn, jedenfalls bei den GKV nicht, bei PKV sieht es wahrscheinlich etwas anders aus.). Du musst dann zwei Jahre bei dieser GKV jedoch bleiben und kannst erst dann wieder wechseln. Auch wenn du dich nicht gleich bei der Krankenkasse gemeldet hast und dir trotzdem in der Zwischenzeit Kosten wegen Krankheit usw. entstanden sind, müsste deine letzte Krankenkasse diese dir erstatten!

      Jedenfalls sollte eine Krankenkasse ganz bestimmt keinen Einfluss auf eure Entscheidung nehmen, ob ihr längere Reisen unternimmt oder nicht. Einfach machen und bestenfalls einen Reisekrankenversicherung abschliessen, die auch in Deutschland für min. 6 Wochen versichert!

  9. Sehr guter Artikel, meiner Meinung nach verstösst es sowieso gegen die Menschenrechte das man zu einem Vertragsabschluss gezwungen werden darf

    • Ja, leider ist es so. Auch wenn die Menschen in Deutschland in einem demokratischen Land leben, haben diese dennoch durch direkte Einwirkung ziemlich wenig zu sagen. Es wird zu oft über die Köpfe der Menschen entschieden ohne gemeinsam durch eine demokratische Abstimmung eine Lösung zu finden. Hoffentlich bessert es sich in der Zukunft! 😉

  10. Hallo, ich hab eine Frage für denn gleichen Thema.
    Ich hab mich gekündigt und die abmeldung geschickt aber kriegte keine Anwort seit 3 monate und dann sagte mir die Krankenkasse das Sie mir bestätigen das ich mehr bei die Krankenkasse nicht mehr versichert bin . Und aber keine Kündigung schreiben können .
    Ist jetzt vorbaei mit der krankasse oder laufen die Beiträge weiter? Bei mir ist es so das ich nicht für Auswanderung oder Reise bei mir ist es für immer ich bleibe im Ausland und Versichere mich im Ausland .

    • Hallo Konstantina, wenn Sie eine Kündigungsbestätigung von der Krankenkasse erhalten haben und auch aus Deutschland abgemeldet sind, dann laufen natürlich auch keine Beiträge weiter, wenn Sie vorher alles schon beglichen haben. Grüße

  11. Die abmeldung ist sofort die Kündigung wenn jemand wieder zurück kommt musst nicht die Beiträge nicht zahlen ich meine die zeit die im Ausland war?????

  12. Hey!

    Sehr umfassender Artikel. Einerseits ist diese Pflicht tatsächlich ein schwer Eingriff in die Freiheit selbst zu wählen. Andererseits hatte der Vater eines Freundes vor einigen Jahren keine KV und erkrankte an Lungenkrebs. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dürfte der Sozialstaat = wir Steuerzahler dafür aufkommen. Daher kam die Pflicht.

    Eine automatische Abmeldung bei der gesetzlichen Kasse erfolgt durch die Abmeldung aus Deutschland also nicht, richtig?

    • Hi, ja laut Gesetz ist man eigentlich nach einer Abmeldung aus Deutschland auch nicht mehr krankenversichert und hat auch keinen Anspruch mehr darauf. So sollte es jedenfalls sein. Es gibt in Deutschland nach Schätzungen mehr als 100.000 Menschen die ohne Krankenversicherung immer noch leben und nicht selten von freiwilligen Ärzten kostenlos behandelt werden. Gut ist, dass es immer noch Ausnahmen gibt, in denen der Staat einspringt und Menschen hilft, egal, ob sie eingezahlt haben oder nicht. Es wäre auch bedauerlich und beschämend, wenn es der Staat oder wir nicht tun würden. Vor allem, vor dem Hintergrund, wenn man bedenkt, dass Deutschland von unseren Abgaben 2019 allein 43 Milliarden Euro für Waffen ausgegeben hat. Dieses Geld würde bereits reichen, um einige Millionen Menschen in krankheitsbedingten Notfällen zu helfen. Naja, das ist aber ein anderes Thema ;-).

      Die Pflichtversicherung wurde 2009 eingeführt, weil sich zu viele Menschen von der Versicherung verabschiedeten, da sie sich diese aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr leisten konnten. Wenn man damals kein Geld mehr zum Essen oder für die Miete hatte, dann sparte man als erstes an der Krankenversicherung, bis man sich die Beiträge wieder leisten konnte. Eine Krankenversicherung ist zwar wichtig, aber ganz bestimmt nicht überlebensnotwendig. Essen und Trinken aber schon! Ich behaupte, dass die Pflichtversicherung wegfallen wird, wenn es mit der Wirtschaft in Deutschland für mehrere Jahre abwärts gehen sollte. Menschen, die hungern, kann man schlecht dazu zwingen, sich Pflicht zu versichern.

  13. Tja, ich stehe davor die meiste Zeit in Österreich und Italien zu verbringen. Wenn ich nun in Deutschland versteuere, dann brauche ich doch eine deutsche Meldeadresse? Kann ich versichern, dann den Wohnsitz abmelden, dann die GKV kündigen und trotzdem Steuern in Deutschland zahlen? Wenn ich wieder nach Deutschland zurückkomme, habe ich dann einen höheren GKV-Beitrag (aktuell ist er recht niedrig)?

    • Hallo Christian, sorry erst einmal für die verspätete Antwort.

      Zum GKV-Beitrag: Der GKV-Beitrag ist prozentual und berechnet sich nach deinem Einkommen und nicht nach deinem Gesundheitszustand oder Alter wie bei der PKV (Privaten Krankenversicherung). Wenn die GKV die Beiträge erhöht, dann erhöhen sich diese Beiträge für alle, die in derjenigen GKV versichert sind und nicht individuell. Das bedeutet: Wenn du dich aus Deutschland abmeldest und zum Beispiel für zwei Jahre das Land verlässt und die GKV in der Zwischenzeit die Beiträge wieder erhöht, dann zahlst du natürlich höhere Beiträge, wenn du wieder nach Deutschland zurückkommst. Das Gleiche gilt aber auch, wenn du nicht weggehen würdest. Du solltest nur aufpassen, dass du nicht älter als 55 Jahre bist, da ab diesem Alter die GKV eine erneute Aufnahme auch ablehnen kann.

      Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland: Wenn du länger als 6 Monate nicht in Deutschland bist bzw. dein Lebensmittelpunkt sich nicht mehr in Deutschland befindet und du auch in Deutschland kein Geld mehr verdienst, keine Meldeadresse hast, dann musst du theoretisch in Deutschland auch nichts mehr versteuern. Wenn du in Deutschland keine Meldeadresse hast, dann fällt auch die GKV bei dir weg und du kannst dich anderweitig krankenversichern, denn gesetzlich kannst du in der BRD nur versichert sein, wenn du in Deutschland gemeldet bist. Andersrum, wenn du in Deutschland eine Meldeadresse hast und nicht privat versichert bist, dann bist du automatisch bei der GKV versichert und musst monatlich die Beiträge zahlen plus Steuern, GEZ usw.

      Ob du in Deutschland weiterhin Steuern zahlen musst, hängt davon ab, wie du dein Geld verdienst. Vor allem, ob deine Einkünfte aus Deutschland kommen oder du diese an deutschen Bürgern verdienst.

      Tipp: Wenn du die ganze Zeit in Europa plus Schweiz unterwegs bist und evtl. schon etwas älter bist, dann würde ich an deiner Stelle die GKV belassen, denn diese gilt europaweit und du kannst dich in jedem europäischen Land behandeln lassen. Zusätzlich hast du nicht den Ärger mit den Privat Versicherungen. Dazu brauchst du natürlich eine Meldeadresse evtl. reicht auch ein Briefkasten plus Zimmer bei Freunden oder Familie in Deutschland, da du ja eh einige Monate in Deutschland verbringen willst und es eigentlich nicht als Scheinanmeldung gilt. Weitere Infos dazu findest du auch beim Bundesmeldegesetz: http://www.buzer.de/gesetz/10628/index.htm

      Beachte auch, dass du dich in anderen europäischen Ländern nach drei Monaten Aufenthaltsdauer am Stück anmelden solltest, da du ansonsten ein Bußgeld bekommen könntest. Link: https://europa.eu/youreurope/citizens/residence/documents-formalities/reporting-presence/index_de.htm

      Die beste Lösung, wenn du finanziell gut aufgestellt bist, wäre, eine internationale Krankenversicherung abzuschließen und dich aus Deutschland ganz abzumelden. Dadurch würde der deutsche Staat auch nicht mehr nerven und du könntest machen, was du willst. Eine halbe Lösung ist mit Deutschland nicht zu machen, entweder man ist drinnen oder draußen!

      Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen und denke daran, meine Auskünfte basieren nur auf den Erfahrungen von meiner Freundin, meinen Freunden und mir 😉

  14. Hallo und vielen Dank für die Infos!!!
    Ein paar Fragen:
    Nach Abmeldung, Wenn die Krankenkasse Druck macht, um extra Geld oder Dokumenten zu fördern, was mach man? Reicht es wenn man die einfach ignoriert? Wie habt euch gemacht?
    Oder muss man dann mit ein Anwalt antworten (kommen dann extra Kosten… 🙁 ) und sagen dass der Gesetzt anders ist, und dass die können kein Geld und keine andere Dokumenten verlangen?

    Und auch, Durch welche Wege kann die Krankenkasse überhaupt jemand finden und weiter Geld Anfragen, wenn man nur ein Hostel Adresse gibt?

    Ich muss zurück nach Italien und ich möchte alle richtig planen 🙂
    Danke!

    • Hallo Cecilia, nach dem deutschen Gesetz müssen Sie nur bis zu dem Tag Krankenkassenbeiträge zahlen, zu dem Sie in Deutschland angemeldet waren (§5 SGB V ). Sobald Sie sich aus Deutschland abmelden, sind Sie nicht mehr versicherungspflichtig und Sie müssen keine Krankenkassenbeiträge mehr bezahlen (§ 190 SGB Abs. 13 Nr. 2 SGB V ). Wenn Sie Beitragsschulden bei der Krankenkasse haben, die sich bis zum Zeitpunkt der Abmeldung aus Deutschland angesammelt haben, dann sollten Sie diese zurück bezahlen und eine schriftliche (!) Bestätigung verlangen.

      Es kann sein, dass die Krankenkassen, je nach Fall neben der Abmeldebescheinigung noch einen weiteren Nachweis haben möchten, wie zum Beispiel eine Krankenkassenversicherung im Ausland. Also in Ihrem Fall in Italien. Wenn Sie keine Krankenkassenversicherung im Ausland/Italien haben und Ihre Krankenkasse in Deutschland darauf besteht, dass Sie einen Nachweis zur Krankenabsicherung nachreichen müssen, dann können Sie zum Beispiel bei der HanseMerkur einfach online eine sehr günstige Auslandskrankenversicherung für einige Euros abschließen. Daraufhin bekommen Sie eine Bestätigung von der HanseMerkur innerhalb weniger Minuten per E-Mail zugesendet. Diese Bestätigung können Sie an Ihre Krankenkasse weitersenden, das sollte Ihre Krankenkasse zufriedenstellen. Die HanseMerkur Auslands-Krankenkassenversicherung können Sie natürlich behalten oder auch einfach monatlich kündigen, wenn Sie diese nicht mehr brauchen. Wenn die Krankenkasse eine Adresse im Ausland verlangt, dann nennen Sie denen eine Adresse, wenn Sie bereits eine haben. Sollten Sie keine Adresse haben, dann können Sie das so machen, wie viele Reisende (Camper, Digitale Nomaden, Globetrotter). Diese nennen der Krankenkasse einfach eine Adresse eines Hotels oder Hostels – ob Sie dann tatsächlich im Hotel oder Hostel waren, ist Ihnen überlassen.

      Ich würde Ihnen empfehlen, Ihrer Krankenkasse eine E-Mail, wie im unteren Beispiel oder ähnlicher Form zu senden.

      ……………………………….

      Beispiel E-Mail:

      Sehr geehrter Herr/Frau ……,

      hiermit sehe ich meine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse …… ab …. beendet. Das Datum der Kündigung der Mitgliedschaft geht mit der Abmeldung aus Deutschland einher. Eine dreimonatige Kündigung der Krankenkasse im Voraus (Im Falle einer Abmeldung aus Deutschland) ist aufgrund der gesetzlichen Lage nicht nötig, da die Kündigung mit der Abmeldung aus Deutschland wirksam wird. Die Mitgliedschaft bzw. Gesetzliche Pflichtversicherung bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung GKV (oder PKV) endet automatisch mit der Abmeldung aus Deutschland laut (§ 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V). Mit diesem Datum endet auch meine Beitragspflicht an sie.

      Sie finden meine Abmeldebestätigung im Anhang als PDF-Datei und evtl. weitere Nachweise (Adresse im Ausland, Anderweitige Krankenversicherung im Ausland usw.).

      Senden Sie mir bitte eine schriftliche Bestätigung per E-Mail zu, dass Sie sowohl meine Kündigung erhalten haben als auch mein Saldo bei der …….. Krankenkasse ausgeglichen ist.

      Vielen Dank und beste Grüße,

      Vorname Nachname

      ……………………………………………………

      Sie sollten keine Angst vor den Krankenkassen in Deutschland haben, auch wenn diese mit irgendwelchen E-Mails versuchen, Ihnen auf die Nerven zu gehen bzw. Ihnen das Gefühl vermitteln, Druck auszuüben. Wenn Sie bis zur Abmeldung aus Deutschland immer alle Krankenkassenbeiträge bezahlt haben und der Krankenkasse auch die Abmeldebescheinigung zugesendet haben, dann haben Sie alles richtig gemacht. Verweisen Sie immer auf die Abmeldebestätigung und auf den Paragrafen § 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V.

      Wir haben die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt :-).

      • Es wird hier immer auf den § 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V verwiesen, der ist aber für wahrscheinlich niemanden hier relevant. In diesem geht es um die Beendigung der Mitgliedschaft von Versicherungspflichtigen, die sich in der sogenannten Auffangversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 13) befinden. Ich sage aber mal, das wird hier keiner sein, denn diese Auffangversicherungspflicht hat seit Einführung der obligatorischen Anschlussversicherung für inländische Fälle so gut wie keine Bedeutung mehr… Laut „Monatsstatistik der Gesetzlichen Krankenversicherung über Mitglieder, Versicherte und Kranke, April 2019“ gab es gerade mal 103.243 Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (und § 2 Abs. 1 Nr. 7 KVLG 1989)…

        Vielmehr erfolgt die Abmeldung bei der jeweiligen Krankenkasse für Menschen, die ins Ausland verziehen, einfach mit dem Hinweis an die Krankenkasse, dass ab Datum X kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches mehr besteht und damit die Versicherung zu beenden ist… Aber nicht mit Verweis auf den § 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V…

  15. Toller Artikel und auf den Punkt gebracht. Eine Sache möchte ich noch ergänzen. Falls die Auslands-KV keine Behandlungen in Deutschland abdeckt, kann man auch ganz unkompliziert vor Einreise nach Deutschland eine Incoming-Versicherung abschließen für die Dauer des Aufenthaltes. Das ist möglich für eine Besuchszeit von bis zu 3 Monaten. Wir haben da sehr gute Erfahrungen mit der ERV gemacht. Die kostet je nach Selbstbehalt zwischen 1,40 und 2,20 Euro pro Tag. Sehr einfach telefonisch im Voraus abzuschließen, erforderlich ist eine Wohnadresse im Ausland, es muss jedoch keine Meldeadresse sein. Viele kennen diese Möglichkeit nicht, da es meistens von Ausländern, die als Tourist nach Deutschland kommen, in Anspruch genommen wird. Können wir als Deutsche auf Heimaturlaub aber genauso machen.

      • Ja, das ist deshalb wichtig zu wissen, weil viele immer meinen, sie müssten eine Versicherung haben, die Deutschland auch mit abdeckt, aber die sind dann ja meistens teurer. So ist das mit der Incoming-Versicherung eine ganz gute Lösung und auch echt günstig.

  16. Hallo … erstmal vielen Dank für die Mühen die ihr euch macht, um andere zu informieren. Nun hab ich schon diverse Beiträge in den letzten Wochen gelesen und werde immer unschlüssiger, was ich jetzt machen soll. Ich möchte Dtl den Rücken kehren, habe aber mit 51 Jahren und diversen ausgestandenen Krankheiten Bammel und kann keine Entscheidung treffen. Soll ich
    A) erstmal „so“ versuchen, für 3-6 Monate in Spanien klar zu kommen, eine Meldeanschrift in Dtl suchen (wie funktionieren die Beiträge zur KV, wenn man kein Einkommen hat?)
    B) einfach alles abschliessen, sich abmelden und hoffen, irgendwie durch zu kommen?
    Mir fehlt der Durchblick ;-(

    • Hi Anke, ich würde an deiner Stelle mit der Krankenkasse in Deutschland erst einmal sprechen und fragen, ob du die Krankenkasse für einige Monate stilllegen oder eine Anwartschaft machen kannst. Das müsste für 6 – 12 Monate ohne Probleme gehen. So hast du dann die Kosten für die KV in Deutschland erst einmal gestoppt. Anschliessend würde ich eine ganz normale Auslandskrankenversicherung für unter 12 Monate z.B bei der BDAE abschliessen, die auch in Deutschland für einige Wochen leistet. Meistens sind diese Auslandskrankenversicherungen unter 12 Monate nicht sehr teuer und je nach Leistung unter 100 Euro zu haben. So hast du die Gewissheit, dass wenn im Falle es im Ausland (Spanien) nichts wird, du immer noch mit 51 Jahren ohne Probleme in eine Krankenversicherung in Deutschland zurückkehren kannst. Deinen Sitz in Deutschland kannst du natürlich aufgeben, dass ist der Krankenkasse für die Dauer egal. So sparst du dir die GEZ kosten usw.. Deine Post lässt du einfach für einen kleinen Betrag weiterleiten. Sollte es dir aber im Ausland gut gehen, dann kannst du immer noch schrittweise in Deutschland die restlichen Angelegenheiten kündigen.

  17. Vielen Dank für diesen wichtigen und interessanten Beitrag. Ich habe bei meiner KK (BEK) einen Antrag zur Anwartschaft gestellt, der auch sofort genehmigt wurde. Das Problem ist nämlich, dass wenn man sich abmeldet bei Rückkehr keine Möglichkeit besteht, wieder in die öffentliche KV einzutreten, man muss sich privat versichern, was einen finanziell ruinieren kann. Also, die Anwartschaft ist nicht gerade billig, aber durchaus wert (jedenfalls für mich). An- und Zurückmeldung war unproblematisch. Es hängt wohl auch vom Alter ab, auf jeden Fall rate ich, sich gut zu informieren. Ich war auch bei der Hanse Merkur versichert und sie bietet einen 6 wöchigen Versicherungsschutz in Deutschland einmal im Jahr. Man muss nur nachweisen, dass man nach 6 Wochen Deutschland wieder verlassen hat UND, und das ist tricky, dass man wieder in das Land zurückgekehrt ist, von dem aus man Deutschland besucht hat. Also, wenn man z.B. auf Weltreise ist und aus Indien nur kurz in Deutschland vorbei kommt und dann die Versicherung benötigt, muss man genau in das Land zurück, aus dem man kam. In diesem Fall wäre das Indien……..das macht irgendwie keinen Sinn, ist aber so, ich hatte lange Gespräche darüber am Telefon. Ansonsten kann ich Hanse Merkur empfehlen. Ist halt alles mit Bürokratie verbunden, aber das scheint in jedem Land gleich zu sein………

  18. Herzliche Grüße,
    ich habe sehr unproblematische Erfahrungen gemacht.
    Abmeldung bei der Krankenkasse mit Flugticket und Auslandskrankenversicherung. Nach 6 Monaten, wenn ich zurück bin, kann ich mich ohne Anwartschaft wieder anmelden. Ich melde mich nicht aus D ab.
    LG Sol

    • Hi Sol, ja wenn man für 6 Monate verreist, sollte es kein Problem darstellen. Die meisten Krankenkassen lassen den Vertrag einfach ruhen. Dies ist auch ohne Anwartschaft möglich! Dennoch würden wir jedem empfehlen eine Bestätigung einzuholen, dass keine Beiträge weiterlaufen! 🙂

  19. Vielen Dank für diesen tollen und vor allem hilfreichen Bericht.
    Aber ich hätte dennoch eine Frage wie sieht es aus wenn mann zum Beispiel nach 5 oder 10 jahren nach Deutschland zurück geht und in die gesetliche Krankenkasse möchte nehmen die da einen wieder auf ?Habe gehört das das nicht immer der Fall ist oder bis zu einen bestimmten Alter.

    • Hi, ja die gesetzlichen Krankenkassen müssen laut Gesetz jeden, der sich in Deutschland wieder anmeldet, aufnehmen. Ansonsten würden alle neu zugewanderten Bürger aus anderen Ländern keine Krankenversicherung haben. Das wäre undenkbar. Es gibt nur den Sonderfall, wenn du bereits in Deutschland lebst und über 55 Jahre alt bist und dann von der Privaten oder in eine andere Gesetzliche Krankenkasse wechseln möchtest, dass diese dich dann ablehnen können.

      • Nein, die gesetzlichen Krankenkassen müssen nur die nehmen, die versicherungspflichtig oder -berechtigt sind… Es gibt viele Menschen, die nach Deutschland (zurück-)kommen und die sich nicht (direkt) gesetzlich krankenversichern können. Für diese mit Wohnsitz in DE besteht dann in der PKV eine Versicherungspflicht.

  20. Ein sehr interessanter Beitrag. Auf mich kommt dieses Problem im nächsten Jahr zu. Im Moment bin ich nooch privat versichert, werde aber im Januar kurzzeitig in ein Angestelltenverhältnis wechseln und somit in die GKV kommen.
    Ich wollte allerdings in Deutschland weiterhin mit meinem Wohnsitz gemeldet sein. Ich habe mich bisher nur oberflächlich mit dem Thema beschäftigt. Was für Vorteile hat denn eine Abmeldung in Deutschland? Kann es Probleme bezüglich Paß-Neuausstellung geben wenn man sich abgemeldet hat?
    Gruß
    Thomas

    • Hallo Thomas, eine Abmeldung in Deutschland hat die folgenden Vorteile: Sozialversicherungspflichtig wie Krankenkassenbeiträge, Rentenbeiträge usw. fallen weg; Man hat die freie Wahl, ob man sich in einer Krankenkasse versichern möchte oder nicht; Freie Wahl bei welcher Krankenkasse man sich versichern möchte z.B Auslandskrankenkasse oder internationale Krankenkasse; Schulpflicht für Kinder fällt ebenfalls weg; Man kann all seine Verträge außerordentlich kündigen; Die Beantragung eines neuen Reisepasses in einer deutschen Botschaft im Ausland ist meistens schneller und günstiger. 🙂

  21. In meinem Fall hatte ich für einen langen Auslandsaufenthalt eine „Anwartschaft“ bei meiner privaten Krankenkasse beantragt.
    Dazu musste ich eine neue Versicherung im Aufenthaltsland nachweisen.
    (Die hätte ich übrigens nach erfolgtem Nachweis auch wieder kündigen können.)
    Ich musste dazu jedoch weiterhin die deutsche „Pflegepflichtversicherung“ monatl. bezahlen damit mein Status nicht verfällt.
    Allerdings war ich auch nicht offiziell abgemeldet in De.
    Nach 11 Jahren im Ausland konnte ich aufgrund der „Anwartschaft“ dann wieder die deutsche Krankenkasse im gleichen Tarif aktivieren.
    Ohne erneute Gesundheitsprüfung.

  22. Die Kompetenzüberschreitung der KK kann ich bestätigen. Sie wollten von mir auch Informationen, die sie meiner Meinung nach nichts angehen. Trotz Abmeldung bei der KK durch das AA und einer Abmeldebescheinigung aus DE wurde mein Konto gepfändet und es ging hier um mehrere tausend Euro. Die Begründung: ich könnte ja selbständig in DE arbeiten und so müsse ich krankenversichert sein.

    • Die Krankenkassen haben schon sehr weitreichende „Ermittlungsmöglichkeiten“ und sind auch rechtlich dazu verpflichtet vom Gesetzgeber, diese auszuschöpfen… Auch du als Versicherter hast laut Gesetz entsprechende Mitwirkungs- und Auskunftspflichten.

      • Hallo Christian, wenn ich mich aus Deutschland abmelde und die Krankenkasse kündige, hat die Krankenkasse das Recht diese Kündigung nur unter Nachweis einer Auslandsversicherung zuzulassen? Brauche ich eine Auslandsversicherung, um die deutsche Krankenversicherung zu kündigen?
        Liebe Grüße

        • Hallo Georg, sobald du dich aus Deutschland abgemeldet hast, bist du in Deutschland nicht mehr krankenversicherungspflichtig und wenn du auch keine Beitragsschulden hast, dann müsste dich die GKV theoretisch und auch rechtlich in Ruhe lassen. Die Krankenkassen agieren hier leider oft wie die Obrigkeit höchstpersönlich und nerven die Leute noch Wochen lang nach Wegzug weiter. Nicht selten artet deren Terror im psychischen Stress aus! Tipp: Um Nerven und Zeit zu schonen: Schließe einfach eine günstige (20-30 Euro) Reiseversicherung für das Ausland ab, in welches du z.B. wegziehst und gebe die Versicherungsnummer / den Vertrag der Krankenkasse weiter. Wenn Sie eine Adresse verlangen, dann gebe denen auch eine Hoteladresse an, das geht auch! Soweit ich weiß, kann man sich in Deutschland nicht abmelden und immatrikuliert sein. Da es bei dir aber ausläuft, denke ich, müsste es möglich sein. Versuche von deiner Universität/FH ein Schreiben zu bekommen, das bestätigt, dass du zum jeweiligen Datum exmatrikuliert sein wirst. Frag einfach im Sekretariat nach. Das müsste die Krankenkasse ebenfalls beruhigen ;-). Egal wie du das machst, mit der Abmeldung aus Deutschland bist du aus der GKV raus.

  23. Danke für Eure weit reichende Information bezügl.Krankenversicherung.
    Kennt Ihr zufällig auch Langzeitreisende, die Rente beziehen und wie das da läuft, wenn man sich aus Deutschland abmeldet? Gibt es da vielleicht auch noch Abzüge von der Rente, wenn man keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat?
    Viel Freude bei Euren Reisen wünscht
    Harm

    • Der Anspruch auf Altersrente besteht uneingeschränkt weltweit. Renten werden auch auf Auslandskonten ausgezahlt. Es kann lediglich sein, dass die Rentenstelle, dafür zusätzliche Überweisungsgebühren abzieht. Daher ist es von Vorteil, sein deutsches – bestenfalls weltweit ansprechbares Onlinekonto – zu behalten. Im Prinzip gilt das auch für eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Hier kann es im Einzelfall aber ein paar Ausnahmekonstellationen geben. Gar nicht möglich ist die Zahlung der Grundsicherung ins Ausland, diese ist an in Dtld. Wohnene gebunden.

  24. danke für den beitrag, sehr aufschlußreich. was mich nun mal interessieren würde, habt ihr erfahrungen damit, wie sich eine pflicht-krankenkasse anstellt,, wenn man zurück nach D zieht und wieder krankenversichert sein will/muß?

    • Ich weiß nur, dass man wieder in die letzte Krankenversicherung muss, bei der man vor der Abreise versichert war. Man muss dann zwei Jahre bei der bleiben und kann keine andere GKV wählen. Die Beiträge berechnen sich nach deinem Einkommen.

          • Nein, wer zuletzt pkv versichert war und nach DE zurückkehrt, muss sich wieder privatversichern, wenn er nicht in der GKV versicherungspflichtig wird oder einen Anspruch auf Familienversicherung hat. Da gibt es wie angesprochen notfalls den Basistarif. Aus diesem Grund sollte man bei Verzug ins Ausland auch immer eine Anwartschaftsversicherung abschließen, damit man einfach wieder in den alten PKV-Tarif kommt…

        • Hat nicht auch die Private Krankenversicherung die Pflicht, dich zumindest in einem Basistarif zurück zu nehmen? Das würde ich mal prüfen.
          Ansonsten denke ich, musst du aufpassen, denn die gesetzlich muss dich soweit ich weiß nur wieder zurück nehmen, wenn du in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bist. Das ist ja ein grundsätzliches Problem, unabhängig von einem Auslandsaufenthalt.

      • Meine Info zur Wahl der Krankenkasse nach der Rückkehr nach Deutschland ist diese: „Es gilt eine reguläre Frist von 3 Monaten, in denen man sich (sofern man die Voraussetzungen erfüllt) in einer gesetzlichen Krankenkasse seiner Wahl versichern kann. Verpasst man diese Frist, muss man in die Kasse, in der man vorher versichert war. In den meisten Fällen wird es einfacher sein, die zuletzt da gewesene Kasse gleich zu kontaktieren statt eine andere GKV“
        Ansonsten muss man bei der neu gewählten Kasse dann 18 Monate bleiben.

        • Wenn eine freiwillige Mitgliedschaft nach § 9 SGB V begründet werden soll, stimmt dies mit der allgemeinen („freien“) Krankenkassenwahl. Dafür müssen aber auch die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen (für die meisten wohl die Vorversicherungszeiten gemäß Absatz 1 Nr. 1 und 2). Zudem ist die Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft auf Basis von § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 nur für Rückkehrer aus einem anderen EU/EWR/Schweiz bzw. Abkommensstaat für die Krankenversicherung denkbar.

          Für die meisten Auslandsrückkehrer wird wohl aber die sogenannte Auffangversicherungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) relevant sein, wenn sie nicht direkt einer anderen vorrangigen Versicherungspflicht unterliegen (bspw. als Angestellter, ALG II Bezieher, usw.). Wer zuletzt in Deutschland gesetzlich krankenversichert war, muss dann bei der selben Krankenkasse wie zuletzt Mitglied werden…

        • Hallo Franz, ich nehme an deine Frage richtet sich auf folgendes: Muss man als Rückkehrer aus dem Ausland für mindestens zwei Jahre wieder in die vorherige Krankenversicherung? Ich habe leider keine Gesetzestexte dazu finden können und auch auf Nachfragen bei den Krankenversicherungen nur schwammige Antworten erhalten. Jedoch hatte ich es drei Mal selbst erlebt. Nach meiner Rückkehr wollte mich keine neue Krankenversicherung aufnehmen und jede verwies darauf, dass ich zuerst zwei Jahre in die vorherige muss und dann erst wechseln darf.

          Ich nehme an es hat etwas mit der Bindungsfrist (18 Monate, und ab 2021 nur noch 12 Monate) zutun (§ 175 Abs. 4 Satz 1 SGB V).

          Sollte jemand den genauen Gesetzestext oder eine Erklärung dazu finden, wäre das eine große Hilfe. Danke

  25. Vielen Dank für diesen sehr interessanten Beitrag. Ich komme aus der Schweiz und wir werden voraussichtlich im April die Schweiz verlassen. Leider wird es uns auch in der Schweiz nicht einfach gemacht mit der kündigung der Krankenkasse.
    Mit diesem Beitrag werde ich mich jetzt noch mehr in die Thematik einlesen und informieren.

    • Hi, soweit uns bekannt, kann man sich in der Schweiz nur von der gesetzlichen Krankenversicherung lösen, wenn man einen Wohnort im Ausland hat. Eine Abmeldung in der Schweiz reicht da nicht aus.

      Sollte sich in der Zwischenzeit was geändert haben, kannst du uns gerne auf dem Laufenden halten. Danke 🙂

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